Bachelorarbeit in der Biologie

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Bachelorarbeiten in der Biologie werden grundsätzlich in einem der vier Profilbereiche erstellt.

Für die Vergabe von Bachelorarbeitsthemen gilt:

  • Vollfachstudierende müssen die Hochschullehrer innerhalb der Arbeitsgruppen ihres Profilmodulbereichs ansprechen.
  • Lehramststudierende müssen Hochschullehrer, der für sie infrage kommenden Arbeitsgruppen ansprechen.
  • Auswärtige Arbeiten in Kooperation mit externen Instituten sind möglich.
  • Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit in Biologie werden 120 CP im Vollfach und 45 Fach-CP in der Lehramtsoption vorausgesetzt.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen für die Bachelorbeit (Verlängerung um 4 Wochen möglich).
  • Die Note des Moduls Th1 setzt sich aus 75 Prozent Bachelorarbeit und 25 Prozent Kolloquiumzusammen.
  • Zur Berechnung der Bachelor-Gesamtnote wird das Modul Th1 mit 25 Prozent an der Gesamtnote bzw. Fachnote gewichtet.
  • 2 Gutachter*innen (Erst- und Zweitgutachter*in) sind erforderlich.
  • Mindestens 1 begutachtende Person ist Hochschullehrer*in oder Privatdozent*in der Universität Bremen oder eines assoziierten Institutes (z.B. ZMT oder AWI).
  • Die beiden Gutachter*innen dürfen nicht aus derselben Arbeitsgruppe kommen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter als Gutachter
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Postdocs) mit mindestens 3-jähriger postdoktoraler Tätigkeit in Forschung und Lehre an wissenschaftlichen Einrichtungen können als Gutachter*innen anerkannt werden. Zur Anerkennung ist ein formloser Antrag an den BPA Biologie mit Curriculum vitae und Publikationsliste erforderlich.
Bachelorarbeiten außerhalb der Universität und der assoziierten Institute
  • Wird die praktische Arbeit außerhalb der Universität und der assoziierten Institute durchgeführt, müssen die technischen und räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung durch die Hochschullehrerin oder den Hochschullehrer schriftlich bestätigt werden.
  • Da die Universität Reisekosten oder andere Nebenkosten für die Teilnahme am Kolloquium zur Bachelorarbeit nicht zahlt, sollte schon mit der Anmeldung zur Bachelorarbeit geklärt sein, dass externe Gutachter*innen auf eigene Kosten oder auf Kosten der an der Universität Bremen tätigen Hochschullehrenden zum Kolloquium anreisen. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kann im Krankheitsfall auf Antrag an den BPA durch eine andere Person für das Kolloquium ersetzt werden. Im Sommersemester 2020 kann entsprechend einer Corona-Sonderregel das Kolloquium auch als Video-Konferenz über eine von der Universität erlaubte Konferenz-Software abgehalten werden.
  • Thema, Arbeits- und Zeitplanung, Gutachter*innen und ggf. Betreuer*in festlegen.
  • Bachelorarbeit (Modul Th1) im Prüfungsamt (PA) Bachelor Biologie anmelden.
  • Das PA erstellt einen Zulassungsbescheid mit Abgabetermin (12 Wochen Bearbeitungszeit)
  • Bachelorarbeit fristgerecht in 3-facher, gebundener Ausfertigung und einer digitalen Version für Erstgutachter*im im PA Bachelor Biologie persönlich einreichen (Ausland 4-fach)
  • Das PA stempelt die Bachelorarbeiten.
  • Student*in leitet gestempelte Exemplare persönlich an die Gutachter*innen weiter.
  • Das PA fordert die Gutachter*innen auf innerhalb von 3 Wochen Gutachten zu erstellen
  • Liegen beide Gutachten vor, ruft PA Student*in zur Einsicht auf.
  • Student*in organisiert innerhalb von 14 Tagen Termin und Raum für das Kolloquium zur Bachelorarbeit.
  • Nach erfolgreichem Abschluss aller Module im Bachelor stellt das PA Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement aus – mit Datum der letzten Prüfungsleistung.
  • Das PA informiert die Absolvent*in, dass die Dokumente abgeholt werden können.
  • Das PA informiert gleichzeitig das Sekretariat für Studierende (SfS) über den erfolgreichen Abschluss.
  • Absolvent*in wird zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Kontakt

Fragen bitte an das PA Bachelor Biologie.

Oder an das Studienbüro des FB2.

Bachelorarbeit - wie geht das?

Der Leitfaden zum Verfassen einer Bachelorarbeit im Fachbereich Biologie/Chemie [PDF] (232 KB) gibt grundlegende Hinweise und Hilfestellungen zum Abfassen einer Bachelorarbeit.

Dieser Leitfaden ist als Orientierungshilfe gedacht und stellt keine allgemein verbindliche Richtlinie dar. Einzelne Anforderungen können von den jeweils betreuenden Dozentinnen oder Arbeitsgruppen auch anders gehandhabt werden.

Zusatzinformationen

Ergänzende Informationen für das Abfassen von Bachelorarbeiten gibt es für die Meeresbiologie [PDF] (190 KB) und die Ökologie [PDF] (473 KB).

Formulare zur Anmeldung

Formular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben (auch Gutachterinnen) und im Prüfungsamt (PA) Bachelor Biologie abgeben. Antrag mind. 14 Tage VOR dem Startdatum einreichen.

Folgende Fristen beachten

Bachelor-Absolventen, die zum Wintersemester mit einem Masterstudium an der Universität beginnen, müssen bis spätestens 31. Dezember desselben Jahres alle Bachelor-Abschlussdokumente vorlegen.

Bachelor-Absolventen, die an eine andere Hochschule wechseln, müssen bis spätestens 15. Mai ihre Bachelorarbeit anmelden, damit die Ausgabe aller Bachelor-Abschlussdokumente zum 1. Oktober garantiert ist.