Strukturmittel der Dekanin

Gemäß den Haushaltgrundsätzen des FB 08 (Fachbereichsratsbeschluss vom 03.07.2019) können zusätzliche Mittelbedarfe von der Dekanin auf begründeten Antrag und unter Beteiligung des zuständigen Fachinstituts und der zugehörigen Arbeitsgruppe im begrenzten Rahmen zur Erreichung der universitären Zielkategorien genehmigt werden. Die Dekanin stellt jährlich Strukturmittel in Höhe von 10.000 € für nachfolgende Zielkategorien zur Verfügung.

1. Zielkategorie: Internationalisierung
2. Zielkategorie: Forschung/Transfer
3. Zielkategorie: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
4. Zielkategorie: Gleichstellung von Mann und Frau, Diversity
5. Zielkategorie: Lehre, Studium, Beratung und Weiterbildung

Es ist nur ein Antrag pro Antragsteller*in und Kalenderjahr zulässig. Es ist ein formloser Antrag. Zurzeit ist die Einreichfrist für die Anträge der 1. Juli eines Jahres.